Bekomme ich vor der Zahnbehandlung eine Kostenschätzung?
Vor jeder Behandlung erstellen wir für Sie eine mündliche und in der Regel auch eine schriftliche Kostenschätzung per E-Mail. Sollten Sie Fragen zu den Kosten haben, besprechen wir diese gerne vor dem Behandlungsstart gemeinsam mit Ihnen.
Kann ich meine Zahnarztrechnung in Raten zahlen?
Ja, eine Ratenzahlung ist möglich. Bitte informieren Sie uns darüber zwingend vor Beginn der Behandlung. Die Abwicklung erfolgt über den Finanzdienstleister Creditreform. Bitte beachten Sie, dass hierbei ein Zinssatz von 5 % sowie geringe Bearbeitungsgebühren anfallen.
Wann übernimmt die Krankenkasse Zahnarztkosten in der Schweiz?
In der Regel kommt die obligatorische Grundversicherung der Krankenkasse nur in seltenen, gesetzlich genau definierten Ausnahmefällen (z. B. bei schweren Allgemeinerkrankungen) für Zahnarztkosten auf. Sollte dies bei Ihnen zutreffen, informieren wir Sie frühzeitig und holen eine Kostengutsprache bei Ihrer Versicherung ein.
Muss ich die Zahnarztrechnungen immer selbst bezahlen?
Ja, das Abrechnungsverhältnis besteht direkt zwischen Ihnen und unserer Praxis. Auch wenn Sie eine Zahnzusatzversicherung haben, begleichen Sie die Rechnung zunächst selbst. Sie können den Beleg anschliessend bei Ihrer Zusatzversicherung einreichen, um den versicherten Anteil rückerstattet zu bekommen.
Was passiert, wenn ich eine Rechnung nicht rechtzeitig bezahle?
Sollte eine Zahlung ausbleiben, senden wir Ihnen eine Mahnung. Wenn auch nach der zweiten Mahnung kein Zahlungseingang festgestellt werden kann, müssen wir den offenen Betrag leider an das Inkassobüro Creditreform weiterleiten.
Ich habe starke Zahnarztangst. Werden die Kosten für eine Narkose übernommen?
Die Kosten für eine Vollnarkose oder Sedierung werden von den Krankenkassen bei einer Zahnarztphobie in der Regel nicht übernommen. In seltenen Ausnahmefällen ist eine Kostenübernahme durch ein psychiatrisches Gutachten möglich. Das Einholen dieses Gutachtens und das Einreichen bei der Krankenkasse müssen vorab selbstständig organisiert werden.
Mein Kind hat extreme Angst beim Zahnarzt. Werden die Narkosekosten bezahlt?
Auch bei Kindern werden die Kosten für eine Narkose oder Lachgassedierung meistens nicht von der Grundversicherung übernommen und müssen privat getragen werden. Wir empfehlen, vorab zu prüfen, ob eine vorhandene Zusatzversicherung einen Teil der Kosten deckt.
Ich beziehe Sozialhilfe. Werden meine Zahnarztkosten übernommen?
Eine automatische Kostenübernahme gibt es nicht. Wir erstellen für Sie einen detaillierten Behandlungsplan, der vorab von der Sozialbehörde und meist einem Vertrauenszahnarzt geprüft wird. Sobald uns die offizielle Kostengutsprache des Amtes vorliegt, können wir mit der Behandlung starten. Die Versorgung richtet sich dabei nach den strengen Wirtschaftlichkeitsrichtlinien der Ämter.
Ich beziehe Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV / IV. Werden die Kosten übernommen?
Ja, die Ergänzungsleistungen übernehmen Zahnarztkosten bis zu einem Betrag von 3’000 CHF pro Kalenderjahr, sofern die Behandlung den EL-Richtlinien entspricht. Bei grösseren Behandlungen erstellen wir vorab eine Planung, die vom Amt und einem Vertrauenszahnarzt genehmigt werden muss. Diese Vorgaben sind schweizweit einheitlich geregelt.
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung (z. B. Zahnspange)?
In der Schweiz übernimmt die obligatorische Grundversicherung die Kosten für Zahnspangen oder andere kieferorthopädische Behandlungen grundsätzlich nicht. Eine Ausnahme besteht bei bestimmten schweren Geburtsgebrechen, die gesetzlich definiert sind. Viele Patienten nutzen deshalb eine Zahnzusatzversicherung.
Bezahlt die Invalidenversicherung (IV) kieferorthopädische Behandlungen?
Die IV übernimmt die Kosten nur in seltenen, schweren Fällen, die unter die gesetzlichen Richtlinien für Geburtsgebrechen fallen. Hierfür ist sowohl eine präzise Behandlungsplanung als auch das Erfüllen strenger Kriterien nötig. Wenn die Voraussetzungen für eine Anmeldung bei der IV gegeben sind, weisen wir Sie im Beratungsgespräch aktiv darauf hin.
Was kostet eine Zahnbehandlung in der Schweiz?
Die Kosten einer Zahnbehandlung in der Schweiz hängen von der Art der Behandlung und dem verwendeten Tarif ab. In unserer Praxis rechnen wir nach dem Dentotar-Tarif mit einem Taxpunktwert von 1.05 ab.
Der Taxpunktwert wird mit den Taxpunkten der jeweiligen Behandlung multipliziert und ergibt den Behandlungspreis. Schweizer Zahnarztpraxen können ihren Taxpunktwert selbst festlegen. Dieser liegt häufig zwischen 1.00 und 1.60.
Für eine genaue Kostenübersicht erstellen wir vor grösseren Behandlungen gerne einen individuellen Kostenvoranschlag.
Welche Zahnbehandlungen übernimmt die Krankenkasse?
In der Schweiz übernimmt die obligatorische Grundversicherung Zahnbehandlungen grundsätzlich nicht.
Eine Kostenübernahme ist nur in bestimmten Ausnahmefällen möglich, beispielsweise bei:
- schweren Erkrankungen des Kauapparates
- Zahnproblemen aufgrund eines Geburtsgebrechens
- bestimmten schweren Allgemeinerkrankungen
Wenn bei Ihnen ein solcher Fall vorliegt, prüfen wir gemeinsam die Voraussetzungen und unterstützen Sie bei den notwendigen Unterlagen.
Was kostet eine Vollnarkose beim Zahnarzt?
Die Kosten einer Vollnarkose hängen von der Dauer des Eingriffs und dem Aufwand des Anästhesieteams ab.
Die Abrechnung erfolgt in der Regel nach Zeitaufwand, häufig in 15-Minuten-Einheiten. Deshalb können die Kosten je nach Behandlung deutlich variieren.
Vor dem Eingriff erstellen wir auf Wunsch eine individuelle Kostenschätzung auf Grundlage der geplanten Behandlungsdauer.
Wie funktioniert eine Zahnzusatzversicherung?
Eine Zahnzusatzversicherung ist eine freiwillige private Versicherung, die Kosten für Zahnbehandlungen teilweise oder vollständig übernehmen kann.
Je nach Versicherungsvertrag werden beispielsweise Kosten für Zahnreinigungen, Zahnspangen, Aligner-Behandlungen, Kronen, Implantate oder andere zahnärztliche Leistungen erstattet.
In der Regel bezahlen Sie die Behandlung zunächst selbst und reichen die Rechnung anschliessend bei Ihrer Versicherung ein. Die Höhe der Rückerstattung hängt von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag und den vereinbarten Leistungen ab.
Wenn Sie unsicher sind, welche Leistungen Ihre Zahnzusatzversicherung übernimmt, empfehlen wir Ihnen, vor Behandlungsbeginn direkt bei Ihrer Versicherung nachzufragen.
Was kostet eine Zahnspange oder Aligner-Behandlung?
Die Kosten für eine Zahnspange oder eine Aligner-Behandlung hängen von der Komplexität der Zahnfehlstellung und dem Behandlungsumfang ab.
Für eine zuverlässige Kostenschätzung sind zunächst diagnostische Unterlagen erforderlich. Dazu gehören in der Regel:
- Fotos der Zähne und des Gesichts
- digitale oder klassische Kiefermodelle
- Röntgenaufnahmen
- eine kieferorthopädische Analyse
Auf Basis dieser Unterlagen erstellen wir einen individuellen Behandlungsplan. Die Planung kann je nach Fall bis zu 90 Minuten in Anspruch nehmen. Anschliessend besprechen wir gemeinsam die verschiedenen Behandlungsmöglichkeiten sowie die voraussichtlichen Kosten.
Welche Möglichkeiten gibt es für Angstpatienten?
Für Angstpatienten gibt es verschiedene Möglichkeiten, eine Zahnbehandlung möglichst entspannt und stressfrei durchzuführen.
Der wichtigste Schritt ist eine ausführliche Beratung. Wir nehmen uns Zeit, Ihre Sorgen kennenzulernen und erklären jeden Behandlungsschritt verständlich und in Ihrem Tempo.
Je nach Situation können zusätzlich folgende Optionen eingesetzt werden:
- lokale Betäubung (Lokalanästhesie)
- Behandlung mit Lachgas-Sedierung
- medikamentöse Beruhigung
- Behandlung in Vollnarkose
Gemeinsam finden wir die für Sie passende Lösung, damit die Behandlung so angenehm wie möglich verläuft.
Kann ich trotz Sozialhilfe zum Zahnarzt gehen?
Ja, auch Personen mit Sozialhilfeanspruch können in der Schweiz zahnärztlich behandelt werden.
Voraussetzung ist in der Regel, dass die Behandlung medizinisch notwendig, einfach und wirtschaftlich ist. Vor Beginn der Behandlung muss meist ein Kostenvoranschlag beim zuständigen Sozialamt oder der zuständigen Behörde eingereicht und bewilligt werden.
Welche Leistungen übernommen werden, hängt von den jeweiligen kantonalen Vorgaben und den individuellen Umständen ab.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung des Kostenvoranschlags und erklären Ihnen das weitere Vorgehen.